Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Xr. 4950.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. August 1858., betreffend die der Stadt Essen er- 
theilte Erlaubniß, den Kreistag fortan durch zwei Abgeordnete beschicken 
zu duͤrfen. 
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A. den Bericht vom 13. August d. J. will Ich der Stadt Essen, deren 
Antrage gemäß, auf Grund des Vorbehalts im F. 4. unter C. der Kreis- 
Ordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. Juli 1827. und 
im Anschluß an die Bestimmung des F. 4. der Verordnung vom 26. März 
1839. (Gesetz-Sammlung S. 102.) hierdurch gestatten, forkan zwei Deputirte 
zum Kreistage abzusenden. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 23. August 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. Westphalen. 
An den Minister des Innern. 
  
igirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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