Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Summe wird in Gemäßheit des Statuts des neuen landschaftlichen Kredit- 
vereins für die Provinz Posen mit 4 vier Prozent verzinst und nach vorgän- 
giger 0 sechsmonaklicher Kündigung im Wege der Amorrisation zurückgezahlt. 
Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibringung der besonders 
ausgefertigten Zinskupons. 
Posen, den . ten .. . ... . . .. 18. 
(L. S.) Trockenes Siegel. 
Königliche Direktion des neuen landschaftlichen Kreditvereins 
für die Provinz Posen. 
N. N. N. N. N. N. 
Direktor. Syndikus. Rath. 
N. N. 
Buchhalter. 
Zins-Kupon „/7 1. 
des Pfandbriefes 
des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen 
Serie I. 7. über 100 Einhundert Thaler. 
Iphnhaber dieses empfingta die halbjährigen 
Zinsen des oben bezeichneten Pfandbriefes mit# 2 zwei Thalern. 
Posen, den . .ten ..... .. . . ... 18.. 
Königliche Direktion des neuen landschaftlichen Kreditvereins 
für die Provinz Posen. 
Ausfertigungsnummer 7. 
(Trockenes Siegel.) 
. N. 
· Buchhalter. 
Dieser Zinskupon verjaͤhrt in vier Jahren, 
vom 31. Dezember des Jahres an gerechnet, 
in welches der Zahlungstag faͤllt. 
(r. 4952. C.
	        
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