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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 51.
(Nr. 4971.) Allerhoͤchster Erlaß vom 9. Oktober 1858., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Artern im Kreise Sangerhausen bis zur Schwarzburg-Rudolslädtischen
Landesgrenze in der Richtung auf Frankenhausen.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Artern im Kreise Sangerhausen des Regierungsbezirks Merse-
burg bis zur Schwarzburg-Rudolstädlischen Landesgrenze in der Richtung auf
Frankenhausen genehmigt habe, will Ich den Gemeinden Artern und Schön-
feld gegen Uebernahme der chausseemdßigen Unterhaltung dieser Straße das
Recht zur Entnahme der Chaussee-Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staats-Chausseen geltenden Vorschriften, desgleichen das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die Staats=
Chausseen jedesmal gellenden Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Beslimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffen-
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Beslimmungen von Ihnen auf den
Staats-Chausseen zur Anwendung gebracht werden, verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angebängten Beslimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. Oktober 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
Prinz von Preußen.
Für den abwesenden Finanzminister:
v. d. Hepydt. v. Raumer.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1858. (Nr. 4971—4972.) 79 (Nr. 4072.)
Ausgegeben zu Berlin den 12. November 1858.