Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
Nr. 51. 
  
(Nr. 4971.) Allerhoͤchster Erlaß vom 9. Oktober 1858., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Artern im Kreise Sangerhausen bis zur Schwarzburg-Rudolslädtischen 
Landesgrenze in der Richtung auf Frankenhausen. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Artern im Kreise Sangerhausen des Regierungsbezirks Merse- 
burg bis zur Schwarzburg-Rudolstädlischen Landesgrenze in der Richtung auf 
Frankenhausen genehmigt habe, will Ich den Gemeinden Artern und Schön- 
feld gegen Uebernahme der chausseemdßigen Unterhaltung dieser Straße das 
Recht zur Entnahme der Chaussee-Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen geltenden Vorschriften, desgleichen das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die Staats= 
Chausseen jedesmal gellenden Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Beslimmungen über die Befreiungen und der sonstigen die Erhebung betreffen- 
den zusätzlichen Vorschriften, wie diese Beslimmungen von Ihnen auf den 
Staats-Chausseen zur Anwendung gebracht werden, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angebängten Beslimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 9. Oktober 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
Für den abwesenden Finanzminister: 
v. d. Hepydt. v. Raumer. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgang 1858. (Nr. 4971—4972.) 79 (Nr. 4072.) 
Ausgegeben zu Berlin den 12. November 1858.
	        
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