Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4972.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Oktober 1858., betressend die Verleihung der fis- 
kolischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen 
von Trotha bei Halle über Sennewitz, Teicha, Fräcmitz, Kaltenmark nach 
Ober-Plötz und von Mucrena über Beesenlaublingen nach der Magde- 
burg-beipziger Chaussee zwischen Bebitz und Unter-Peigen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Kreis- 
Chausseen: 1) von Trotha bei Halle über Sennewitz, Teicha, Frößnitz, Kal- 
tenmark nach Ober-Plötz und 2) von Mucrena über Beesenlaublingen nach 
der Magdeburg-Leipgziger Chaussee zwischen Bebitz und Unter-Peißen genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den 
Chausseen erforderlichen Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maa#ßgabe der für die 
Staars-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Saalkreise gegen Uebernahme der künf- 
tigen chansseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Besiimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Besllimmungen auf den Stkaats- 
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 9. Oktober 1858. 
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majeslät des Königs: 
Prinz von Preußen. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4973.)
	        
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