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(Nr. 4972.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Oktober 1858., betressend die Verleihung der fis-
kolischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen
von Trotha bei Halle über Sennewitz, Teicha, Fräcmitz, Kaltenmark nach
Ober-Plötz und von Mucrena über Beesenlaublingen nach der Magde-
burg-beipziger Chaussee zwischen Bebitz und Unter-Peigen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Kreis-
Chausseen: 1) von Trotha bei Halle über Sennewitz, Teicha, Frößnitz, Kal-
tenmark nach Ober-Plötz und 2) von Mucrena über Beesenlaublingen nach
der Magdeburg-Leipgziger Chaussee zwischen Bebitz und Unter-Peißen genehmigt
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu den
Chausseen erforderlichen Grundslücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maa#ßgabe der für die
Staars-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem Saalkreise gegen Uebernahme der künf-
tigen chansseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Besiimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Besllimmungen auf den Stkaats-
Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. Oktober 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majeslät des Königs:
Prinz von Preußen.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4973.)