Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Krankfurt. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Crossener Kreises 
Liit. .. . .. M übeer.. Thaler zu fünf Prozent Jinfen über 
..... ThacekSitbekgkoschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am 
.................... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation für das Halbjahr vor biss. 
mit (in Buchstaben) .. . .. Thalern . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Crossen. 
Crossen, den #ten 18. 
» Die ständische Kommission · 
für den Chausseebau im Crossener Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Gelrdbetrag nicht Iinnerholb vier Jahren nach 
der Fälllgkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Srankfurt. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Crossener Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfän egen dessen Rückgabe. der 
Obligarion des Crossener Kräists r*!l½ gabe zu 
itt. .. ... —s-p übeer Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
die #e Serie Zinskupons für die . Jahre 18. bis 18. bei der Kreis= 
Kommunalkasse zu Crossen. 
Crossen, den. #te 18. 
Die ständische Kommission 
für den Chausseebau im Crossener Kreise. 
  
(Nr. 4974—4925.) (Fr. 4975.)
	        
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