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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Krankfurt.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Crossener Kreises
Liit. .. . .. M übeer.. Thaler zu fünf Prozent Jinfen über
..... ThacekSitbekgkoschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe am
.................... 18.. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-
Obligation für das Halbjahr vor biss.
mit (in Buchstaben) .. . .. Thalern . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Crossen.
Crossen, den #ten 18.
» Die ständische Kommission ·
für den Chausseebau im Crossener Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Gelrdbetrag nicht Iinnerholb vier Jahren nach
der Fälllgkeit, vom Schlusse des betreffenden
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Srankfurt.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Crossener Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfän egen dessen Rückgabe. der
Obligarion des Crossener Kräists r*!l½ gabe zu
itt. .. ... —s-p übeer Thaler zu fünf Prozent Zinsen
die #e Serie Zinskupons für die . Jahre 18. bis 18. bei der Kreis=
Kommunalkasse zu Crossen.
Crossen, den. #te 18.
Die ständische Kommission
für den Chausseebau im Crossener Kreise.
(Nr. 4974—4925.) (Fr. 4975.)