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Tarife vom 29. Februar 1840. angehaͤngten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei- Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 1. November 1858.
Im Namen Sr. Majestt des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n
und den Finanzminister.
(Nr. 4982.) Allerhöchster Erlaß vom 22. November 1858., betreffend die Genehmigung des
Regulativs über die landschaftliche Beleihung der dem Schlesischen land-
schaftlichen Kreditverbande inkorporirten Güter auf das vierte Sechstheil
der Taxwerthe und über die Emission von Schlesischen Pfandbriefen
Littr. C.
em mit Ihrem Berichte vom 6. November d. J. Mir vorgelegten und
beigehend zurückfolgenden Regulative über die landschaftliche Beleihung der dem
Schlesischen landschaftlichen Kreditverbande inkorporirten Güter auf das vierte
Sechstheil der Tarwerthe, und über die Emission von Schlesischen Pfandbrie-
fen Littr. C. ertheile Ich hiermit Ihren Anträgen gemaß Meine landesherr-
liche Genehmigung, und haben Sie diesen Meinen Erlaß nebst dem Regulative
durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 22. November 1858.
Im Namen Gr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
Simons. Flottwell.
An den Justizminister und den Minister des Innern.
(Nr. 4001-406. Regu-