Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

— 600 — 
(Vorderseite.) 
(Adler.) 
Zins-Kupon 
—2m-sd Littr. .. . .. Rthlr. . . .. . 
Nach Eintritt des Faͤlligkeitstermins 25. Juni (28. Dezember) .. ... 
zahlen an oͤffentlich bekannt zu machenden Taen die Schlesischen Landschafts- 
Kassen dem Einlieferer dieses Kupons den Betrag von Thalern als 
halbjährige Zinse eines Schlesischen Pfandbriefes Littr. C. über.4 Thaler. 
Breslau, nm 
Schlesische Generallandschafts-Direktion. 
Eingetr. im Kup. Reg. Fol. 
(Kehrseite.) 
Das Forderungsrecht des Inhabers erlischt, wenn innerhalb vier Jahren 
nach Eintritt des Fälligkeitstermins dieser Kupon nicht zur Einlösung vorge- 
legt worden ist. 
  
Nedigirt im Büreau des Staaks-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
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