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c) an die Stelle der in 9§. 7. und 8. der Verordnung bestimmten Zahlungs-
termine und „des achten“ treten achte und „der zehnte.“
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenh#ndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 6. November 1858.
(L. §.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
A.
Negierungsbezirk Königeberg.
Königsberger * ·
(Siegel des Vorsteheramts (Siegel des Vorsteheramts
der Kaufmannschaft, H II f en b au- O b I 1 g ati on der Kaufmannschaft,
trockener Stempel.) 75. gedruckt.)
über Thaler Kurant.
Auf Grund des Allerhöchsten Prioilegiums v0oor
bekennen wir hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von
... . . .. Thaler Kurant,
deren Einzahlung an die Hafenkassen für Königsberg und Pillau hiermit be-
scheinigt wird, an die Korporation der Kaufmannschaft zu Königsberg zu for-
dein hat.
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar
und 1. Juli jeden Jahres fällig und werden gegen Rückgabe der ausgefertig-
ten halbjährigen Zinskupons aus der Hafenkasse zu Königsberg gezahlt. Das
Kapital wird durch Amortisation getilgt. Eine Kündigung Seitens des Gläu-
bigers ist nicht zulässig.
Die näheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten Prie-
gium enthalten.
Koͤnigsberg, den . .ten HnHnaa .. 18..
Vorsteheramt der Kaufmannschaft.
Eingetragen Kontrollbuch kol. 1
Hierzu sind Kupons Scrie I. W. 1.— 10. ausgereicht.
Der Hauptrendam der Hafenkassen zu Königsloerg
und PNillau. «
(X 40) B.