Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1858. (49)

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(Nr. 4990.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der Oberschlesi- 
schen Eisenbahngesellschaft. Vom 6. Dezember 1858. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm- 
lung vom 30. September 1858. die Erweiterung des unter dem 2. Augast 
1841. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1841. S. 233.) Allerhöchst bestätigren 
Gesellschaftsstatuts durch Ausdehnung ihrer Unternehmung auf den Betrieb 
von Bergbau Behufs Gewinnung von Heiz= und Brennmaterial beschloffen 
und zu dem Ende die in dem anliegenden Nachtrage zum Statut enthaltenen 
„Bestimmungen angenommen hat, wollen Wir diesem Beschlass und dem ge- 
dachten Nachtrage die landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen. « 
Die gegenwaͤrtige Urkunde ist nebst der Änlage durch die Gesetz-Samim- 
lung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 6. Oezember 1858. 
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. Simons. 
Nachtrag 
zu dem Statute der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. 
Einziger Paragraph. 
Die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft darf mit Genehmigung des Kö- 
niglichen Handelsministeriums Behufs Gewinnung ven Heiz= und Brennmate- 
rial Kohlen in Oberschlesten aufsuchen, Bergwerkseigenthum erwerben, Berg- 
bau betreiben und die gewonnenen Kohlen, sowie die daraus bereiteten Koaks 
verwerthen. 
  
(Fr 4000—4091.) Nr. 4991.)
	        
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