Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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gegen. die am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren halbjährigen 
und dem Schuldscheine beigegebenen Zins-Kupons zu erheben. 
8.. 
Eisleben, den ..ten . ....... 1 
Für die gewerkschaftliche Die gewerkschaftliche 
Deputation. Hauptkassen-Verwaltung. 
N. N. 
Dieser Schuldschein wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen dreißig Jah- 
ren, von dem Verfalltage ab gerechnet, zur Zahlung präsenkirt wird. 
Schema II. 
E Serie. 
Mansfeldsche Kupferschiefer bauende Gewerkschaft. 
Zins-Kupon 
zu « 
demSchIlldscheinJlLs«».» Serie..... 
uͤber 
200 Thaler. 
8 dieses Kupons empfängt gegen dessen Aushändigung an- 
15. als Betrag der an diesem Tage fälligen halbjahrigen Zinsen des obbe- 
zeichneten Schuldscheins über 200 Rthlr. 
Vier Thaler funfzehn Silbergroschen 
aus der gewerkschaftlichen Haupkkasse. 
Eisleben, den. 18. 
Für die gewerkschaftliche Die gewerkschaftliche 
Deputation. gersche 
(Faksimile.) Rendant. 
» (Faksimile.) 
Dieser Zins-Kupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren, 
von dem Verfalltage ab gerechnet, zur Zahlung präsentirt ist. 
(Ne. 5088—5089.) Schema
	        
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