Nr. 40.
Nr. 7 / Bmo 2.
611
Bekanntmachung, betreffend Anderung des Militärtarifs für Eisenbahnen.
fl. Staatsministerinm für Verkehrsangelegenheiten und K. Kriegsministerium.
Der Militärtarif für Eisenbahnen ist wie folgt zu ändern:
1. Der Abschnitt VIII erhält folgenden neuen Wortlaut:
— —
Für den Tag
Tarif- und das Stück
Nr. Gegenstand a Ston Besondere Bestimmungen
Nark
VIII. Leihwelse Hergabe von Zu VIII. In den unter Nr. 39
Betriebsmaterial der normal- bis 55 angegebenen Sätzen
spurigen naupt und Neben- ist die Entschädigung für
eisenbahnen. aussergewöhnliche Abnut-
39. Schwere zweimal vierfach gekup- Zung mitenthalten.
pelte Mallet-Lokomotiven. 50 W.
Z egen Anwendung der
40.Drei- und mehrfach gekuppelte Loko- unter VIII aufgeführten Sätze
motiven mit Ausnahme der in auch § 57.6 der M. rr.O
Nr. 39 genannten Lokomotiven; s auch § 570 der M.Tr.O.
ferner Benzoltriebwagen 40
41.Zweifach gekuppelte Lokomotiven 30
42. Leichtere Lokomotiven . 20
43. Salonwagen, Speisewagen, Schlaf-
wagen . 30
44. D-Zug-Personenwagen 12
45. Sonstige Personenwagen. 3,
46. Gepäckwagen 2
47.Tunneluntersuchungswagen 10
48. Heizkesselwagen, Beleuchtungswa-
gen, Arztwagen . 4,6
49. Gaskesselwagen, Tiefladewagen, Wa-
gen mit besonderen Kühl- und
Wärmeschutzvorrichtungen 3