64 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 15.)
Reiche feindlichen Elsaß-Lothringer nehme beständig ab. — Reichskanzler
Graf v. Bülow: In Erwiderung auf die Ausführungen des Vorredners
habe ich nachstehendes zu erklären: Das Streben der reichsländischen Vertretung,
Elsaß-Lothringen zu einem selbständigen Gliede des Deutschen
Reiches zu machen, namentlich eine selbständige Vertretung im Bundesrat
zu erlangen, bietet den Beweis, wie sehr das Bewußtsein der festen Zugehörigkeit
Elsaß-Lothringens zum Reiche in der dortigen Bevölkerung
Boden gefaßt hat. So sehr es den Intentionen des Kaisers entspricht, so
sehr ich selbst bestrebt bin, dieser hocherfreulichen Tatsache Rechnung zu
tragen und den Wünschen der elsaß-lothringischen Bevölkerung Entgegenkommen
zu bezeigen, handelt es sich doch bei dem in der vorliegenden Resolution
gestellten Antrage um nach verschiedener Richtung hin überaus
schwerwiegende politische Maßnahmen, deren Durchführung erheblichen
Schwierigkeiten und Bedenken begegnet. Es entsteht zunächst die Frage,
durch welche Instanz die elsaß-lothringischen Bundesratsbevollmächtigten
ernannt werden sollen. Die Wahl derselben durch den Bundesausschuß
erscheint im Hinblick auf die die Organisation des Bundesrats regelnden
Bestimmungen des Artikels 6 der Reichsverfassung ausgeschlossen. Die
Ernennung durch den Statthalter würde dagegen dazu führen, den Einfluß
Preußens im Bundesrate über die Absichten der Reichsverfassung hinaus
zu mehren und damit das Verhältnis Preußens zu den anderen Bundesstaaten
in einer für die letzteren ungünstigen Weise zu verschieben. Auch
abgesehen hiervon ist die in Rede stehende Angelegenheit von so hoher
politischer Bedeutung und weittragender Verantwortung, daß den maßgebenden
Stellen das Recht vorbehalten bleiben muß, ihrerseits den Zeitpunkt
zu bestimmen, zu welchem eine Aenderung der verfassungsrechtlichen
Stellung Elsaß-Lothringens zu erfolgen haben wird. Jedenfalls muß ich
meinerseits von einem näheren Eingehen auf den Antrag absehen, bevor
nicht alle einschlägigen Fragen im Schoß des Bundesrats zur Erörterung
gelangt sind und Uebereinstimmung der verbündeten Regierungen über
dieselben erzielt ist. ·
Eine sozialdemokratische Resolution fordert die Aufhebung der Auslieferungsverträge
Bayerns und Preußens mit Rußland vom Jahre 1885.
Abg. v. Vollmar (Soz.) begründet diese Forderung. Rußland habe keine
regelmäßige, einem Kulturstaat entsprechende Rechtspflege, daher sei die
Auslieferung an Rußland eine Barbarei. Jetzt könne man diese Verträge
beseitigen und Deutschland aus seiner Abhängigkeit von Rußland befreien,
ohne deswegen einen Krieg mit Rußland fürchten zu müssen. Er frage,
ob die Nachricht zutreffend sei, daß deutsche Handelsschiffe der russischen
Flotte Dienste leisten wollten und daß es der Reichskanzler verboten habe.
Jede Hilfeleistung für Rußland sei ein Bruch der Neutralität. Reichskanzler
Graf Bülow wendet sich gegen die Kritik der russischen Zustände
und des russisch-deutschen Verhältnisses, die nicht auf Sachkenntnis beruhe;
nach Aeußerungen sozialdemokratischer Blätter wünsche die Sozialdemokratie
offenbar einen Konflikt mit Rußland, um im Trüben zu fischen. Ueber
die deutschen Handelsschiffe im Dienste Rußlands sagt er: Während des
ganzen bisherigen Verlaufes des ostasiatischen Krieges haben beide kriegführenden
Parteien zahlreiche Handelsschiffe aus neutralem Privatbesitz
durch Mittelspersonen käuflich erworben. Derartige Transaktionen sind
nach feststehendem Völkerrecht neutralen Privatpersonen nicht verwehrt.
Es versteht sich von selbst, daß die von einer russischen Firma gekauften
Schiffe fortan nicht mehr die deutsche Flagge führen dürfen und daß die
bisherige Bemannung derselben nicht genötigt ist, unter russischer Flagge
weiter zu dienen. Sie sehen daraus, daß unsere Haltung in der Frage