Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einundzwanzigster Jahrgang. 1905. (46)

64  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  15.)

Reiche  feindlichen  Elsaß-Lothringer  nehme  beständig  ab.  —  Reichskanzler
Graf  v.  Bülow:  In  Erwiderung  auf  die  Ausführungen  des  Vorredners
habe  ich  nachstehendes  zu  erklären:  Das  Streben  der  reichsländischen  Vertretung,
  Elsaß-Lothringen  zu  einem  selbständigen  Gliede  des  Deutschen
Reiches  zu  machen,  namentlich  eine  selbständige  Vertretung  im  Bundesrat
zu  erlangen,  bietet  den  Beweis,  wie  sehr  das  Bewußtsein  der  festen  Zugehörigkeit
  Elsaß-Lothringens  zum  Reiche  in  der  dortigen  Bevölkerung
Boden  gefaßt  hat.  So  sehr  es  den  Intentionen  des  Kaisers  entspricht,  so
sehr  ich  selbst  bestrebt  bin,  dieser  hocherfreulichen  Tatsache  Rechnung  zu
tragen  und  den  Wünschen  der  elsaß-lothringischen  Bevölkerung  Entgegenkommen
  zu  bezeigen,  handelt  es  sich  doch  bei  dem  in  der  vorliegenden  Resolution
  gestellten  Antrage  um  nach  verschiedener  Richtung  hin  überaus
schwerwiegende  politische  Maßnahmen,  deren  Durchführung  erheblichen
Schwierigkeiten  und  Bedenken  begegnet.  Es  entsteht  zunächst  die  Frage,
durch  welche  Instanz  die  elsaß-lothringischen  Bundesratsbevollmächtigten
ernannt  werden  sollen.  Die  Wahl  derselben  durch  den  Bundesausschuß
erscheint  im  Hinblick  auf  die  die  Organisation  des  Bundesrats  regelnden
Bestimmungen  des  Artikels  6  der  Reichsverfassung  ausgeschlossen.  Die
Ernennung  durch  den  Statthalter  würde  dagegen  dazu  führen,  den  Einfluß
Preußens  im  Bundesrate  über  die  Absichten  der  Reichsverfassung  hinaus
zu  mehren  und  damit  das  Verhältnis  Preußens  zu  den  anderen  Bundesstaaten
  in  einer  für  die  letzteren  ungünstigen  Weise  zu  verschieben.  Auch
abgesehen  hiervon  ist  die  in  Rede  stehende  Angelegenheit  von  so  hoher
politischer  Bedeutung  und  weittragender  Verantwortung,  daß  den  maßgebenden
  Stellen  das  Recht  vorbehalten  bleiben  muß,  ihrerseits  den  Zeitpunkt
  zu  bestimmen,  zu  welchem  eine  Aenderung  der  verfassungsrechtlichen
Stellung  Elsaß-Lothringens  zu  erfolgen  haben  wird.  Jedenfalls  muß  ich
meinerseits  von  einem  näheren  Eingehen  auf  den  Antrag  absehen,  bevor
nicht  alle  einschlägigen  Fragen  im  Schoß  des  Bundesrats  zur  Erörterung
gelangt  sind  und  Uebereinstimmung  der  verbündeten  Regierungen  über
dieselben  erzielt  ist.  ·

Eine  sozialdemokratische  Resolution  fordert  die  Aufhebung  der  Auslieferungsverträge
  Bayerns  und  Preußens  mit  Rußland  vom  Jahre  1885.
Abg.  v.  Vollmar  (Soz.)  begründet  diese  Forderung.  Rußland  habe  keine
regelmäßige,  einem  Kulturstaat  entsprechende  Rechtspflege,  daher  sei  die
Auslieferung  an  Rußland  eine  Barbarei.  Jetzt  könne  man  diese  Verträge
beseitigen  und  Deutschland  aus  seiner  Abhängigkeit  von  Rußland  befreien,
ohne  deswegen  einen  Krieg  mit  Rußland  fürchten  zu  müssen.  Er  frage,
ob  die  Nachricht  zutreffend  sei,  daß  deutsche  Handelsschiffe  der  russischen
Flotte  Dienste  leisten  wollten  und  daß  es  der  Reichskanzler  verboten  habe.
Jede  Hilfeleistung  für  Rußland  sei  ein  Bruch  der  Neutralität.  Reichskanzler
  Graf  Bülow  wendet  sich  gegen  die  Kritik  der  russischen  Zustände
und  des  russisch-deutschen  Verhältnisses,  die  nicht  auf  Sachkenntnis  beruhe;
nach  Aeußerungen  sozialdemokratischer  Blätter  wünsche  die  Sozialdemokratie
offenbar  einen  Konflikt  mit  Rußland,  um  im  Trüben  zu  fischen.  Ueber
die  deutschen  Handelsschiffe  im  Dienste  Rußlands  sagt  er:  Während  des
ganzen  bisherigen  Verlaufes  des  ostasiatischen  Krieges  haben  beide  kriegführenden
  Parteien  zahlreiche  Handelsschiffe  aus  neutralem  Privatbesitz
durch  Mittelspersonen  käuflich  erworben.  Derartige  Transaktionen  sind
nach  feststehendem  Völkerrecht  neutralen  Privatpersonen  nicht  verwehrt.
Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  die  von  einer  russischen  Firma  gekauften
Schiffe  fortan  nicht  mehr  die  deutsche  Flagge  führen  dürfen  und  daß  die
bisherige  Bemannung  derselben  nicht  genötigt  ist,  unter  russischer  Flagge
weiter  zu  dienen.  Sie  sehen  daraus,  daß  unsere  Haltung  in  der  Frage