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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 7.—
(Nr. 5316.) Privilegium wegen Ausfertigung einer dritten Serie auf den Inhaber lautender
Kreis-Obligationen des Culmer Kreises im Betrage von 72,000 Thalern.
Vom 10. Januar 1861.
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Culmer Kreises, im Regierungs=
bezirk Marienwerder, auf dem Kreistage vom 12. Januar 1859. beschlossen
worden, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten
erforderlichen Geldmitrel zum Betrage von 72,000 Thalern im Wege einer
ferneren Anleihe mittelst Ausstellung auf jeden Inhaber lautender, mit Zins-
kupons versehener, Seitens der Gläubiger unkündbarer Kreis-Obligationen zu
beschaffen, so wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreissiände, da sich we-
der im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner gegen die Ausführung die-
ses Beschlusses etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2. des
Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung einer dritten Serie von Obli-
gationen zum Betrage von 72,000 Thalern, in Buchstaben: zwei und siebenzig
kausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
30,000 Rthlr. à 500 Rthlr.
Koo0o0 à 200
12,000 à 100.
— 5660 rhlr.
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1801. ab aus einem zu diesem Behuf
gebildeten Tilgungsfonds binnen funfzig Jahren zu tilgen sind, durch gegen-
wärtiges Privileglum Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen
Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus her-
vorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu
dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Jobrgang 1861. (Nr. 5316.) 14 Das
Ausgegeben zu Berlin den 19. Februar 1861.