Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5331.) Allerhoͤchster Erlaß vom 11. Februar 1861., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
im Regierungsbezirk Frankfurt von Forst im Kreise Sorau uͤber Pfoͤrten 
und Culm nach Sommerfeld im Kreise Crossen, resp. nach dem dortigen 
Bahnhofe der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Regierungsbezirk Frankfurt von Forst im Kreise Sorau über Pförten und 
Culm nach Sommerfeld im Kreise Crossen resp. nach dem dortigen Bahnhofe 
der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn genehmigt habe, verleihe Ich hier- 
durch den Kreisen Sorau und Crossen das Expropriationsrecht für die zu die- 
ser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Ich den gedachten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Neche zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staars-Ghaussern von Ihnen an- 
gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 11. Februar 1801. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5332.)
	        
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