Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Provinz Dommern, Negierungsbezirk Cöslin. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Fürstenthumer Kreises 
(III. Lmission) 
Littr 
über.. Thaler zu ... .. Prozent Zinsen über Thaler 
..... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinstupons empfaͤngt gegen desen Ruͤckgabe in der 
Zeit vom ..... ....... .... bis ........ ... ..... (resp. vom ....... .... . .... 
bs ................ ) und spaͤterhin die Zinsen der urbenannten Kreis-Obli- 
garion für das halidal vvddon . . . .. bittts . .. 
mit (in Buchstaben) Thalern . . Silbergroschen bei der Kreis-Kommu-= 
nalkasse y Cöslin. 
Chslin, den 1en ... 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Fürstenthumer A 
Dieser Zinskupon ist ungältig, wenn dessen 
Gelobfera nicht innerhalb vier Jahren nach 
* eit, vom Schlusse des betresfenden 
Sit jahrẽs an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Pommern, Negierungebezirk Cöslin. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Fürstenthumer Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Fursienthumer Kreises III. Emisert 
Liitr. ber Thalen“ à fünf Prozent Zinsen 
die .. .ie Serie iustuoon für bie fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-= 
Kommunalkasse zu Cöslin, sofern von Seiten des Inhabers der Obligation 
kein Widerspruch dagegen erhoben wird. 
Cöslin, den rnnn 
Die ständische eenestn gr den Chaufseebau im 
Fürstenthumer Kreise. 
  
G#. 5338—6339. (Nr. 5339.)
	        
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