— 157 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— NN. 11.
(Nr. 5310.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Februar 1861., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau and die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Baraque-Michel über Weismes bie zur Bürgermeisterei-
grenze bei Ondenval, in der Richtung auf Amel, im Kreise Malmedy des
Regierungebezirks Aachen.
N IJch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Barague-Michel über Weismes in der Richtung auf Amel
im Kreise Malmedy, Regierungsbezirks Aachen, genehmigt habe, verleihe Ich
hierdurch der Sammtgemeinde Weismes das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unrerhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich der genannten Gemeinde gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee-
eld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestummungen über die
Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif-
ten, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandr
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 25. Februar 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. Patow.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5340—5341.) 22 (Nr. 53.11.)
erlin den 23. März 1861.