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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
Nr. 14. —
(Nr. 5353.) Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1861., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Kettenis an der ANachen-Eupener Aktienstraße über Wal-
horn, Astenet und Hergenrath nach Bildchen, an der Nachen-bütticher
Staatsstraße, im Kreise Eupen, Regierungsbezirk Aachen.
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Kettenis an der Aachen-Eupener Aktienstraße über Wal-
horn, Astenet und Hergenrath nach Bildchen an der Aachen-Lütticher Staats-
straße, im Kreise Eupen, Regierungsbezirk Aachen, genehmigt habe, verleihe Ich
hierdurch den Gemeinden Kettenis, Walgorn und Hergenrath das Expropria-
tionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unrerhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel-
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Er-
hebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntnigß zu bringen.
Berlin, den 26. März 1861.
Wilhelm.
vo. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jabrgong 1861. (Nr. 5353—5355)) 25 (Nr. 5354.)
Ausgegeben zu Berlin den 27. April 1861.