Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5360.) Allerhöchster Erlaß vom 26. März 1861., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee 
von Witzerath an der Montjoie-Düren-Golzheimer Bezirksstraße im Kreise 
Montjoie über Strauch, Schmidt und Heimbach nach Vlatten an der 
Gemünd-Froitzheimer Bezirksstraße im Kreise Schleiden, Regierungsbezirk 
Lachen. 
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Witzerath an der Montjoie-Düren-Golzheimer Bezirks- 
straße im Kreise Montjoie über Strauch, Schmidt und Heimbach nach Vlat- 
ten an der Gemünd-Froitzheimer Bezirksstraße im Kreise Schleiden, Regierungs= 
bezirk Aachen, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Sim- 
merath, Strauch, Ruhrberg, Steckenborn, Schmidt, Heimbach und Vlatten das 
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im- 
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate- 
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannen Gemein- 
den gegen Uedernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, 
ennschlsglich des in der fiskalischen Forst liegenden Straßentheils, das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhe- 
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den 
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. März 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Nr. 5860—5361.) (Nr. 5301.)
	        
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