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(Nr. 5301.) Allerhöchster Erlaß vom 19. November 1860., betreffend die Vernichtung und
Wiederausgabe von Lippstädter Kreis-Obligationen.
A- den Bericht vom 8. November d. J. genehmige Ich, daß nach dem
Beschlusse der Kreissiände des Kreises Lippstadt im Regierungsbezirk Arnsberg
vom 30. August d. J. von den nach dem Privilegium vom 13. Dezember 1858.
(Gesetz-Sammlung 1859. S. 40.) ausgefertigten Kreis-Obligationen des Lipp-
städrer Kreises im Betrage von 160,000 Rehlrn. 300 Stück à 50 Rlhlr.
— 15,000 Rehlr. und 480 Stück à 25 Rthlr. —= 12,000 Rcthlr., zusammen
27,000 Rechlr., welche noch nicht verausgabt sind, vernichtet und an deren Statt
14 Stück à 1000 Rthlr. = 14,000 Rehlr. und 26 Stück à 500 Rthlr.
— 13,000 Rchlr., zusammen 27,000 Rthlr. ausgefertigt werden, so daß die
überhaupt auszugebenden Lippstädter Kreis-Obligationen an Stelle der in dem
Privilegium vom 13. Dezember 1858. bezeichneten Appoinks bestehen: in 34 Stück
à 1000 Rthlr. = 34,000 Rthlr., 126 Stück à 500 Rthlr. = 63,000 Rchlr.,
500 Stück à 100 Rthlr. = 50,000 Rthlr., 200 Stück à 50 Rthlr. = 10,000
Rthlr. und 120 Stück à 25 Rthlr. = 3000 Rehlr., zusammen 160,000 Rehlr.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 19. November 1800.
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Schwerin.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,
den Finanzminister und den Minister des Innern.
(Tr. 5302.)