Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5377.) Bekanmmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 15. April 1861., betreffend 
die Genehmigung der Abänderung des Artikels 21. des Statuts der Nie- 
berrheinischen Dampfschleppschiffahrts-Gesellschaft zu Düsseldorf vom 
22. Mai 1846. Vom 27. April 1861. 
D. Königs Majesit haben mierelst Allerhöchsten Erlasses vom 15. April 
d. J. die in der außerordemlichen Generalotfarnlung. der Niederrheinischen 
Damnpsschleppschiffahrts-Gesellschaft zu Düsseldorf lam Motariatsprotokoll vom 
17. November 1860. beschlossene Abänderung des Arc#kels 21. des Gesell- 
schaftsstaruts vom 22. Mai 1846. zu genehmigen geruht, was hierdurch nach 
Vorschrift des F. 4. des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. No- 
vomber 1843. mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß 
der Allerhöchste Erlaß durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu 
Dsseldorf bekanm gemacht werden wird. 
Berlin, den 27. April 1861. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
v. d. Heydt. 
  
  
(Nr. 5378.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Mai 1861., betreffend die Einrichtung der dem 
Hörder Bergwerks= und Hüttenverein Allerhschst konzessionirten Pferde- 
Eisenbahn von der Hermanshürte nach dem bei Brackel und Asseln bele- 
genen Steinkohlendergwerk des Vereins zu einer Lokomotivbahn. 
J Verfolg Meines Erlasses vom 19. Oktober 1860. (Gesetz-Sammlung für 
1860. S. 455.) genehmige Ich nach Ihrem ferneren Antrage vom 3. Mai 
d. J., daß der Hörder Bergwerks= und Hüttenverein zu Hörde an der Dorr- 
mund-Soester Eisenbahn die im Baue begriffene, bisher für Pferdeberrieb be- 
flimmte Kohlenbahn von der Hermanshütte bei Hörde nach seinem bei Brackel 
und Asseln belegenen Steinkohlenbergwerk für den Betrieb durch Lokomoriven 
eimichte und die hierdurch bedingten Veranderungen des früheren Projekts nach 
Maaßgabe des von ihm vorgelegten neuen Emwmfs zur Ausführung bringe. 
Im Uebrigen behält es bei Meinem obigen Erlasse das Bewenden. 
6 Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu 
machen. 
Berlin, den 13. Mai 1861. Z„ 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Mirmister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats. Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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