Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Erzielung von Futterkraͤutern, Handelsgewaͤchsen und Hackfruͤchten, der Haupt- 
sache nach zum Anbau von Getreide dienen; 
b) als Gaͤrten 
solche Grundstuͤcke, welche, ohne Ruͤcksicht darauf, ob sie eingefriedigt sind oder 
nicht, der Hauptsache nach zum Anbau von Gemusen, Hackfrüchten, Handels- 
gewächsen, Samereien, Obst, Wein, Blumen oder als Baumschulen benutzt 
werden; Forstgarten, Lustgaerten und Parkanlagen werden zu der Kultmart 
eingeschätzt, wohin sie nach ihren Hauptbestandtheilen gehbren; 
c) als Wiesen 
alle Grundstücke, deren Graswuchs in der Regel abgemäht wird, und die nur 
ausnahmsweise beweidet oder aufgebrochen werden; 
d) als Weiden 
solche Grundstücke, deren hauptsächlichste Benutzung darin besteht, daß ihr 
Graswuchs vom Vieh abgeweidet wird. 
Dieser Kulturart sind auch die Haiden und ähnliche Grundstäcke beizu- 
zählen, deren Nutzung wesentlich in der Gewinnung von Streu= und Dung- 
material besteht; 
e) zu den Holzungen 
werden diejenigen Grundstücke gerechnet, deren hauptsächlichste Benutzung in 
der Holzzucht besteht; 
ls) als Wasserstücke 
sind solche Grundstücke anzusehen, welche, wie Seen und Teiche, fortdauernd 
oder zeitweise mit Wasser bedeckt sind, und hauptsächlich in diesem Zustande 
benutzt werden; 
6) dem Oedland 
sind alle diejenigen Grundstücke zuzurechnen, welche nach der Art ihrer haupt- 
sächlichsten Benutzung keiner der vorstehend genannten Kulturarten beizuzählen 
ind, aber in anderer Art einen Ertrag gewähren, wie Kalk-, Sand-, Kies-, 
Mergel-, Lehm-, Thongruben, Fennen, Sümpfe und ähnliche Grundstücke. 
Soweit solche Grundstücke keinerlei Ertrag gewähren, sind sie als Un- 
land zu behandeln. 
g. 6. 
Behufs Abschätzung der Grundstücke (Liegenschaften) wird für jeden land- 
räthlichen Kreis oder für jede innerhalb eines solchen zu bildende besondere 
Abtheilung (Klassifikationsdistrikt, §. 26.) ein Klassisikationstarif aufgestellt, 
welcher die verschiedenen im Kreise, beziehungsweise dem Klassisikanons- 
Distrikte vorkommenden Kulturarten (G. 5.) und deren Bonitätsklassen übersicht- 
lich nachweist. 
Die Zahl der für jede Kulturart (F. 5.) innerhalb desselben Kreises, be- 
(Nr. 5379.) zie-
	        
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