— 344 —
nung des Staats in Fortsetzung und als Theil der Westphälischen Eisenbahn
u erbauenden Eisenbahn von Alkenbeken über Hörter bis zur Landesgrenze bei
Ho#zmmnden nach dem von Ihnen fesshustellenden Bauplan erforderlich sind, so-
wie das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke nach den
Bestimmungen des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. Novem-
ber 1838. (Gesetz= Sammlung S. 505.) zur Anwendung kommen soll.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 27. Mai 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffenrliche Arbeiten.
(Nr. 5386.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Mai 1861., betresfend einige Ab##nderungen der
Allerhschsten Order vom 5. Oktober 1846. wegen Einrichtung eines obe-
ren Schiedsgerichtes in Berlin zur Enescheidung aller Streitigkeiten in
Rennangelegenheiten in zweiter und letzter Instanz.
D. die Bestimmungen der Kabinetsorder vom 5. Oktober 1846. (Gesetz-
Sammlung für 1846. S. 482.) über die Zusammensetzung des oberen Schieds-
gerichtes zur Entscheidung der Streitigkeiten in Rennangelegenheiten mit den
veränderten Ressorkverha#l#nissen des Gesiütwesens nicht mehr im Einklange sle-
hen, so genehmige Ich auf Ihren Bericht vom 15. d. M., daß das obere
Schiedsgericht fortan bestehen soll aus:
a) einem von Mir zu ernennenden Vorsitzenden, als welchen Ich zunachst
den Oberstallmeiser, Generallieutenant v. Willisen hiermit bestätige;
b) ! Räthen des Ministeriums für die landwirthschaftlichen Angelegen-
eiten;
c) einem Rath des Justizministeriums und
d- vier technischen, von den Vorständen sämmrlicher Rennvereine von drei
zu drei Jahren zu wählenden Mitgliedern oder deren Stellvertretern.
Die nach dem allgemeinen Rennreglement dem Juslitiarius und vor-
tragenden Rath der Gestüt= und Ober-Marstall-Verwaltung obliegenden Ge-
schdfte sind von dem Vorsitzenden einem Rathe des Ministeriums für die land-
wirthschaftlichen Angelegenheiten, welcher Mitglied des oberen Schiehsgercchtes
ist,