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(Nr. 5396.) Allerhoͤchster Erlaß vom 3. Juni 1861., betreffend den Anschluß der Kreise
Bitburg, Landkreis Trier, Saarburg und Wittlich an den Bezirk der
Handelskammer der Stadt Trier.
A.- den Bericht vom 27. Mai d. J. genehmige Ich den Anschluß der Kreise
Bitburg, Landkreis Trier, Saarburg und Wittlich an den Bezirk der Handels-
kammer der Stadt Trier. Die Handelskammer soll hinfort aus zwölf Mit-
liedern bestehen, für welche zwölf Stellvertreter gewählt werden. Von diesen
aind acht Mitglieder und acht Stellvertreter darch die Gewerb= und Handel-
treibenden der Stadt Trier und je ein Mitglied und ein Stellvertreter durch
die Gewerb= und Handeltreibenden eines jeden der vier andern betheiligten Kreise
zu wählen. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter
sind sämmtliche Handel= und Gewerbtreibende des Wahlbezirks berechtigt, welche
in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Recheen zu einer Ge-
werbesieuer von mindestens zwölf Thalern veranlagt sind. Von den Mitglie=
dern und Stellvertretern scheiden jährlich vier Mitglieder und vier Stellvertre-
ter aus, welche nach Ablauf des ersten und des zweiten Jahres durch das Loos
bestimmt werden. Im Uebrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom
411. Februar 1848. über die Errichtung von Handelskammern Anwendung.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Berlin, den 3. Juni 1801.
Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Nedigirt im ürcau des Staats. Ministeriums.
gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- ofbuchdruckerei
(N. Decker).