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(Nr. 5403.) Privilegium wegen Ausgabe von zwölf Millionen Thalern in vier einhalb-
Prozentigen Prioritäls-Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesell-
schaft Behufs des Baues einer Eisenbahn von Angermünde nach Stral-
sund mit Zweigbahnen von Pasewalk nach Stettin und von Jüssow nach
Wolgast. Vom 21. Juni 1861.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Berlin-Stektiner Eisenbahngesellschaft auf
Grund des von der Generalversammlung am 15. April 1861. gefaßten Be-
schlusses, sowie des hierüber mit Unserer Genehmigung abgeschlossenen Vertrages
vom 16. Mai 1861. über die Erbauung und den künftigen Betrieb der Zweig-
bahnen von Angermünde im Anschlusse an die Berlin-Stettiner Eisenbahn über
Prenzlau, Pasewalk, Anklam, Greifswald nach Stralsund, von Züssow nach
Wolgast und von Pasewalk nach Stettin nebst den Verbindungsgeleisen von
dem Stralsunder Bahnhofe am Triebseerthore bis zum Hafen am Frankenthore,
vom Wolgaster Bahnhofe nach dem Hafen an der Peene und vom Greifs-
walder Bahnhofe nach dem Rockflusse angetragen worden ist, ihr zu diesem
Zwecke, desgleichen zur Bestreitung der Kosten des zur Erweiterung resp. Ver-
legung der Anschluzbehhhfe der Berlin-Stettiner Eisenbahn zu Angermünde
und Stettin, soweit die Einführung und der Betrieb der neuen Zweigbahnen
solche erforderlich macht, die M#fnahme einer Anleihe von 12 Millionen Thalern
egen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener
Päorirsts-Obligarkonen zu gestatten, und Wir zur Ausführung dieser Zweig-
bahnen unter dem heutigen Tage Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilt
haben, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit dieses Unternehmens
und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegen-
wärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen unter nachsiehenden
Bedingungen genehmigen:
K. 1.
Die Beschaffung des den bisherigen Ermittelungen entsprechend auf zwolf
Millionen Thaler angenommenen Anlagekapitals erfolgt durch Ausgabe von
37,000 Stück Prioritäts-Obligationen, von denen vierkausend Stück jede über
1000 Rthlr. von Nr. 1 bis 4000, achttausend Stück jede über 500 Rthlr. von
Nr. 1 bis 8000, funfzehntausend Steück jede über 200 Rehlr. von Nr. 1 bis
15,000 und zehntausend Stück jede über 100 Rthlr. von Nr. 1 bis 10,000
lautend, unter der Bezeichnung:
„Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, IV. Emission“
nach dem anliegenden Schema I. stempelfrei ausgefertigt werden.
Sollte sich später zur Vollendung des Baues und nach Erbffnung des
Berriebes in Gemäßheit des F. 8. des Vertrages vom 16. Mai 1861. eine Ver-
Jahrganz 1561. (Ne. 5403.) 59 meh-