Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5403.) Privilegium wegen Ausgabe von zwölf Millionen Thalern in vier einhalb- 
Prozentigen Prioritäls-Obligationen der Berlin-Stettiner Eisenbahngesell- 
schaft Behufs des Baues einer Eisenbahn von Angermünde nach Stral- 
sund mit Zweigbahnen von Pasewalk nach Stettin und von Jüssow nach 
Wolgast. Vom 21. Juni 1861. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem von Seiten der Berlin-Stektiner Eisenbahngesellschaft auf 
Grund des von der Generalversammlung am 15. April 1861. gefaßten Be- 
schlusses, sowie des hierüber mit Unserer Genehmigung abgeschlossenen Vertrages 
vom 16. Mai 1861. über die Erbauung und den künftigen Betrieb der Zweig- 
bahnen von Angermünde im Anschlusse an die Berlin-Stettiner Eisenbahn über 
Prenzlau, Pasewalk, Anklam, Greifswald nach Stralsund, von Züssow nach 
Wolgast und von Pasewalk nach Stettin nebst den Verbindungsgeleisen von 
dem Stralsunder Bahnhofe am Triebseerthore bis zum Hafen am Frankenthore, 
vom Wolgaster Bahnhofe nach dem Hafen an der Peene und vom Greifs- 
walder Bahnhofe nach dem Rockflusse angetragen worden ist, ihr zu diesem 
Zwecke, desgleichen zur Bestreitung der Kosten des zur Erweiterung resp. Ver- 
legung der Anschluzbehhhfe der Berlin-Stettiner Eisenbahn zu Angermünde 
und Stettin, soweit die Einführung und der Betrieb der neuen Zweigbahnen 
solche erforderlich macht, die M#fnahme einer Anleihe von 12 Millionen Thalern 
egen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener 
Päorirsts-Obligarkonen zu gestatten, und Wir zur Ausführung dieser Zweig- 
bahnen unter dem heutigen Tage Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilt 
haben, wollen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit dieses Unternehmens 
und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegen- 
wärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen unter nachsiehenden 
Bedingungen genehmigen: 
K. 1. 
Die Beschaffung des den bisherigen Ermittelungen entsprechend auf zwolf 
Millionen Thaler angenommenen Anlagekapitals erfolgt durch Ausgabe von 
37,000 Stück Prioritäts-Obligationen, von denen vierkausend Stück jede über 
1000 Rthlr. von Nr. 1 bis 4000, achttausend Stück jede über 500 Rthlr. von 
Nr. 1 bis 8000, funfzehntausend Steück jede über 200 Rehlr. von Nr. 1 bis 
15,000 und zehntausend Stück jede über 100 Rthlr. von Nr. 1 bis 10,000 
lautend, unter der Bezeichnung: 
„Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, IV. Emission“ 
nach dem anliegenden Schema I. stempelfrei ausgefertigt werden. 
Sollte sich später zur Vollendung des Baues und nach Erbffnung des 
Berriebes in Gemäßheit des F. 8. des Vertrages vom 16. Mai 1861. eine Ver- 
Jahrganz 1561. (Ne. 5403.) 59 meh-
	        
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