fullscreen: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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men., oder Kenntnlff davon haben, durch Confiscatfon der Pferde, des Schiffs und Ge- 
schiros, durch welche eine solche Kiste, Faß n. f. w. transportirt wurde, bestraft werden. 
Statgart, den :5. Sept. 16811. Kdnigl. Reichs-Geneval. Ober-Post-Direction. 
Die auf der Adresse von. Postwagen-Efferten erforderliche Decaration ihres Inhalts und 
« Wertbs betr. · 
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DemanflchoeranlaßtgefundenbaysämtlichenKönigl.Postömm-ndieBeobachtcmg 
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nos.Nk.s7)·erneuettenVerordnungwiederholternstllchelnzuschätsfemnachwelcherlelne 
Postwagen-EffectenobneDeklatatiottdefanaltsundWerthsderselbenzukPoiLSpedii 
tion angenommen werden dürfen; so wird solches hiemit zu jedermanns Wissenschaft ge- 
bracht, und jeder Aufgeber von Postwagen-Effecten, es seyen nun Gelder, Waaren, Druck- 
sachen, Rechnungen, Akten. u. s. m. aufgefordert, den Inhalt und Werth der aufzugeben- 
den Postwagen-Effecten auf den Adressen dentlich zu decloriren; im Unterlassungsfall aber 
haben sich die Aufgeber selbst zuzuschreiben, wenn die Annahme der Paquete in so lange- 
von dem Aufgabs-Postamt verwelgert wird, bis der Inhalt und Werth der Aufgabe auf 
der Adresse bemerkt ist. « 
Bei Aufgabe von Paqueten mit Akten, Rechnungen und sonstlgen Papleren und Ef- 
fecten u. f. w. welche entweder gar keinen Werth haben, oder bei welchen der Werth nicht 
zu bestimmen ist, bleibt es dem Ausgeber überlassen, zu der Derlaration des Inhalts ent- 
weder „ohne Werth“ oder t16 bestimmenden Werth“ beizusetzen. v 
ZürpinonachJuhaltundektbgchdrlgdeklatlttePostwagen-Aufgabewithwann- 
ste, während dem sie durch die Posten an ihre Adresse transporilrt wird, verloren geht, 
nach · dem augegebenen Werth sogleich Ersatz geleistet; hingegen bei Aufgaben, deren Wersh 
nicht bestimmt hat derlarirt werden koͤnnen, hat der Aufgeber, wenn sie wöhrend dem Post- 
Transport verloren gehen, vordersamst rechtlich nachfuwelsen, welcher Nachtbell ihm durch. 
den Berlust derselben zugegangen sey, ehe von einem Schaden-Ersatz deshalb die Rede 
seyn kann. Siutgart, den 9. Okt. 1817. "«· « « 
Russl.Reichs-GeneralOber-Pest-Direcclon. 
SwifiEikasntnisssdeiIII-dgl-Crintindl-«Tiibunald.. 
Ad Mand. Saer. Reg. Maj. 
Umterm 1. Sept. ist Me bel dem Oberamt Watblingen verhaftete Anne Marse Kim 
Unger, von Großheppach, wegen wlederholten Dlebstahls, neben Ersag aller, Kosten, mie 
zweljöhriger Zuchthausstrafe belegt worden. « »..·» « 
Ams..S,cpt..mn-dederbel-dem«OberamtFreudrnstadfherbaftefeManbällsHalst, 
von Bapersbronn, wegen wiederholten Pferde-Diehstohls, zu olerthalbjéhriger Festungsar= 
beit, neben Ersatz der Kosten und des Schadens verurthellt. »F , ,«« 
’Uti(erm-·;.Sept.flnddiebelsbenrcbeiamtmtifwegönKlnverwötdsM;Umetsu-chung 
gezogene Marsa Barbara# Ezel, und Anne Schufele von de', nach dem gegen sie erbobe 
nen Grad der Verschuldung, Erstere neben Ersatz ihrer Arrest= Azungs= und Defenslons= 
so wle. Tbeile der Umersuchungs-Kosten mit slebenjähriger, und dle Letztere neben Erstat-
	        
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