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Die bei der jaͤhrlichen Einschaͤtzung zum Grunde zu legende namentliche
Nachweisung der in Klasse A. II. zu besteuernden Gewerbetreibenden wird nach
Anhörung der Abgeordneten der Gtenengesellschafr aufgestellt (I. 31. a. a. O.).
Ist hierbei von dem Ausspruche der Mehrheit der Abgeordneten der Steuer-
gesellschaft abgewichen, so steht denselben die Berufung an die Bezirksregierung
innen zehntägiger praeklusivischer Frist offen.
Die Wahl der Abgeordneten für das Jahr 1862. r-!—sdG durch die bis-
her in Klasse A. Besteuerten, soweit sie nicht nach §. 9. Nr. 6. zur Wahl für
die Klasse A. I. berufen werden, und durch diejenigen bisher in Klasse B. Be-
steuerten, welche die Kommunal= beziehungsweise Kreisbehörde bestimmt.
K. 12.
Für die Klasse B. G. 2. Nr. 3.) beträgt
a)der Mittelsatz der Gewerbesteuer:
4) in der ersten Abtheilung 8 Rthlr. jährlich, oder monatlich 20 Sgr.,
2) in der zweiten Abtheilung 6 Rthlr. jährlich, oder monatlich 15 Sgr.,
3) in der dritten Abtheilung 4 Rthlr. jährlich, oder monatlich 10 Sgr.,
4) in der vierten Abtheilung 2 Rchlr. jährlich, oder monatlich 5 Sgr.;
b) der niedrigste Satz:
4) in der ersten, zweiten und dritten Abtheilung 2 Rchlr. jährlich,
oder monatlich 5 S
-
r.,
2) ber vierten Abtheilung 1 Rthlr. jährlich, oder monatlich 2 Sgr.
f.
g. 13.
Die Vertheilung der Gewerbesteuer in der Klasse B. erfolgt nach Vor-
schrift des §. 30. des Gesetzes vom 30. Mai 1820. wegen Entrichtung der
Gewerbesteuer. '
5.14.
FükdieGast-,Speise-undSchankwikthfchaftbeträgtfortan
a) der Mittelsatz der Gewerbesteuer:
1) in der ersten Abtheilung 18 Rthlr. jaͤhrlich, oder monatlich 1Rthlr.
1
2) *s Abtheilung 12 Rthlr. jährlich, oder monatlich
3) in, er brie Abtheilung 8 Rehlr. jährlich, oder monatlich
4) in ee wieren Abtheilung 4 Rthlr. jährlich, oder monatlich
b) der niedrigste Satz:
1) in der ersien und zweiten Abtheilung 4 Rthlr. jährlich, oder mo-
natlich 10 Sgr.,
(Kr. 5413. 2) in