Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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zwei und einer viertel Million Thalern, sowie nach Abzug der zur Amortisa- 
tion derselben und zur Erstatlung der etwa von der Staatskasse gezahlten Zins- 
zuschüsse zu verwendenden Summen sich ergiebt, wird dergestalt vertheilt, daß 
unter Berücksichtigung der Bestimmungen im F. 14. des Gesellschaftsslatutes 
zunächst bis zu zwei Prozent Diovidenden alljährlich an die Inhaber des ur- 
sprünglichen Stammaktien-Kapitals von neun Millionen Thalern gezahlt wer- 
den, der dann noch verbleibende Ueberschuß aber zum Ankaufe, resp. zur Aus- 
loosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegil vom 28. Januar 1861. 
neu kreirten Prioritäts-Obligationen — unbeschadet des der Gesellschaft nach 
K. A. dieses Privilegii zustehenden Kündigungsrechts — so lange verwandt 
wird, bis die Prioritäts-Anleihe der zwei und ein viertel Million W#le voll- 
ständig getilgt ist. 
  
NRedigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Köuiglichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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