Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

— 738 — 
(Nr. 5423.) Bestatigungs-Urkunde, betreffend den Nachtrag zum Privilegium wegen Emis- 
sion von 2,000,000 Thalern Prioritäts-HObligationen der Magdeburg- 
Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft vom 4. März 1850. Vom 21. Juli 
1861 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 
Nachdem die Vorstände der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn- 
gesellschaft eine AbTSnderung des wegen Emission von 2,000,000 Thalern Prio- 
ritats-Obligationen der gedachten Gesellschaft errheilren Privilegiums vom 4. März 
1850. (Gesetz-Sammlung für 1850. S. 201.) dahin beantragt haben, daß 
vom Jahre 1862. ab zu den auszugebenden Serien von Zinskupons besondere 
„Talons für die Empfangnahme der ferneren Serien von Zinskupons beigefügt 
werden, so wollen Wir den anliegenden, zu diesem Zwecke aufgestellten Nach- 
trag zu dem vorbezeichneten Privllegum vom 4. Mätz 1850. bermir in allen 
Punkten bestätigen. 
Die gegenwärtige Besiäligungs-Urkunde soll nebst dem Nachtrage zu 
dem Privilegium durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Baden-Baden, den 21. Juli 1861. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
Erster Nachtrag 
zum 
Privilegium wegen Emission von 2,000,000 Thalern Prioritäts- 
Obligationen der Magdeburg-Wietenbergeschen Eisenbahn= 
gesellschaft vom 4. März 1850. 
(Gesetz-Sammlung für 1850. S. 201.) 
Die Bestimmungen, welche in den S#. 2. ö. des Privilegiums vom 
4. März 1850. über die Ausreichung neuer Zinskupons resp. Mortifizirung 
ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.