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(Nr. 5430.) Konzessions= und Bestaätigungs-Urkunde, betreffend die Anlage einer Iweigbahn
vom Bahnhofe Letmathe der Ruhr-Sieg-Eisenbahn nach Iserlohn durch
die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft. Vom 5. August 1861.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem die unterm 12. Juli 1844. (Gesetz-Sammlung für 1844.
S. 315.) landesherrlich bestätigte Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft in
ihrer Generalversammlung vom 28. Juni 1861. den Bau und Betrieb einer
Zweigbahn vom Bahnhofe Letmathe der Ruhr-Sieg-Eisenbahn nach Iserlohn
beschlossen hat, wollen Wir der gedachten Gesellschaft zum Bau und Betriebe
der vorbezeichneten Eisenbahn hierdurch Unsere landesherrliche Konzession mit
der Maaßgabe ertheilen, daß die allgemein festgestellten Bedingungen in Betreff
der Benutzung der Eisenbahnen für militairische Zwecke (Gesetz-Sammlung für
1843. S. 373.) auf die vorgedachte neue Bahn Anwendung finden sollen.
„Auch wollen Wir den anliegenden, auf Grund der in der Generalversammlung
vom 28. Juni 1861. gefaßten Beschlüsse ausgefertigten Nachtrag zu dem Sta-
tute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft hierdurch bestätigen, indem
Wir zugleich bestimmen, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unterneh-
mungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expropria-
tion und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf
das vorgedachte Eisenbahn-Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem
Scatutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden--Baden, den 5. August 1861.
(L. S.) Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bernuth.
Nachtrag
zu dem
Statute der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.
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Behufs Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen der Ruhr-Sieg-
bahn und der Stadt IFeobn übernimmt die Behisch-ärische Eissag
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