Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
Nr. 34. 
  
(Nr. 5432.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1861., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Chaussee von der Vorst-Anrather Gemeinde-Chaussee in Vorst bis zur 
Vossenhof-Mühlhauser Bezirksstraße bei Brimterhof im Kreise Kempen, 
Regierungsbezirk Dässeldorf. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von der Vorst-Anrather Gemeinde-Chaussee in Vorst bis zur 
Vossenhof-Mühlhauser Bezirksstraße bei Brimterhof im Kreise Kempen, Re- 
gierungsbezirk Düsseldorf, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Ge- 
meinden Vorst und Oedt das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee- 
bau= und Unterhaltungs-Makerialien, nach Maaßgabe der für die Staats= 
Chausseen besiehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will 
Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemaßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschlieslich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz- 
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
eld --Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
ausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Baden-Baden, den 14. August 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
— 
Jahrgang 1861. (Nr. 5633—5433. 101 (Nr. 5433.) 
Ausgegeben zu Berlin den 27. September 1861.
	        
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