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(Nr. 5433.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1861., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Sistig über Rinnen nach Soetenich im Kreise Schleiden,
Regierungsbezirk Aachen.
N%% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Sistig, an der Schleiden-Schmidtheimer Bezirksstraße, über
Rinnen nach Soetenich, an der Wallenthal-Rundensteiner Prämienstraße, im
Kreise Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, genehmigt habe, verleihe Ich hier-
durch den Gemeinden Sissg und Rinnen, sowie den Gemeinden Soetenich,
Bürgermeisterei Call, und Soetenich, Bürgermeisterei Keldenich, das Expropria-
tionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Matertalien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Straße. Zugleich will Ich den vorgenannten Gemeinden gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref-
fenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntnit zu bringen.
Baden-Baden, den 14. August 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5434.)