Obligation für das Halbjahr ............. .. .. bisss
mit (in Buchstaben) Thalern . . . . . Silbergroschen bei der Kreis-Kommu-
nalkasse zu Schlawe.
Schlawe, den nen 18.
(Stempel.)
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
S## Kreise. si
N. N. N. N. N. N.
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen
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erhoben wird.
Anmerkung.
Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern
oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigen-
händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
(Nr. 5445.) Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 6. September 1861., betreffend die Ent-
richtung der Lootsengebühren und die Vergütungen für gewisse besondere
Leistungen zu West-Dievenow.
A.. Ihren Bericht vom 23. v. M. ertheile IJch dem von Ihnen vorgeleg-
ten Tarife, nach welchem fortan die Lootsengebühren und die Vergütungen für
ewisse besondere Leistungen zu West-Dievenow entrichtet werden sollen, Meine
enehmigung und sende Ihnen denselben vollzogen zur Bekanntmachung durch
‚die Gesetz-Sammlung hierbei zurück.
Ostende, den 6. September 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(r. 5444—5445) Tarif