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Aktiengesellschaft unter dem Namen „Aktiengesellschaft zum Betriebe der Wasser-
heil-Anstalt Marienberg zu Boppard am Rhein“ mit dem Domizil Marienberg
zu Boppard, Kreis St. Goar, zu genehmigen und deren Statuten zu bestäti-
en geruht, was hierdurch nach Vorschrift des §. 3. des Gesetzes über die
Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst den Statuten durch
das Amtsblam der Königlichen Regierung zu Coblenz bekannt gemacht wer-
en wird.
Berlin, den 16. September 1861.
Der Minister für Handel, Der Minister der Fri lichen,
e
Gewerbe und öffentliche Unterrichts= und izinal-
Arbeiten. Angelegenheiten.
v. d. Heydt. v. Bethmann-Hollweg.
(Nr. 5447.) Allerhöchster Erlaß vom 18. September 1861., betreffend die Modifizirung der
durch den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Juli 1859. hinsichtlich der Immo-
biliar-Feuerversicherung ausgesprochenen Beschränkung der Privat-Feuerver-
sicherungsgesellschaften und deren Agenturen.
A. den Bericht des Staatsministeriums vom 26. August d. J. erkläre Ich
Mich damit einverstanden, daß die durch Meinen Erlaß vom 2. Juli 1859.
(Gesetz-Sammlung S. 394.) hinsichtlich der Immobiliar-Feuerversicherung
ausgesprochene Beschränkung der Privat-Feuerversicherungsgesellschaften und
deren Agenturen in Fortfall kommen soll, sobald in den Einrichtungen der
öffentlichen Feuersozietähen diejenigen Aenderungen getroffen sind, welche durch
den freien Betrieb der Gebaudeversicherung bedingt werden. Der Minister des
Innemn hat diesen Zeitpunkt für den Bezirk einer jeden offentlichen Sozietät
besonders festzusetzen und durch die Amtöblätter der betreffenden Regierungs-
bezirke bekannt zu machen.
bri Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen Kenntniß zu
ringen.
Schloß Bruͤhl, den 18. September 1861.
Wilhelm.
v. Auerswald. v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Puͤckler.
v. Bethmann-Hollweg. Gr. v. Schwerin. v. Bernuth.
An das Staatsministerium.
(Nr. 5448.)