Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koöniglichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 36.— 
  
(Nr. 5449.) urkunde, betreffend die Erweiterung der Ersten Klasse des Rothen Adler-Ordens. 
Vom 18. Oktober 1801. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
haben beschlossen, die Ersie Klasse Unseres Rothen Adler-Ordens künftig in zwei 
besonderen Abtheilungen zu verleihen, deren ersterer Wir, als einer höheren 
Auszeichnung, den Namen: 
„Großkreuz“ 
beilegen, während Wir die bisherige Erste Klasse als solche unverändert beibe- 
halten. Die Insignien des Großkreuzes bestehen:. 
1) in einem weißemaillirten, goldeingefaßten, achtspitzigen Kreuze, welches 
mit einem kreisrunden Medaillon belegt ist und in dessen Ecken vier gol- 
dene, roth emaillirte, goldbewehrte, mit einem Kurhut bedeckte Adler er- 
scheinen, deren ausgebreitete Flügel mit goldenen Kleestängeln besteckt 
sind. Die Vorderseite des Medaillons zeigt auf Goldgrund in erhabe- 
ner Arbeit Unsern Königlichen Namenszug (ein verschlungenes W und B), 
eingefaßt von einem blau emaillirten goldumsäumten Schriftringe, worauf 
in Goldschrift die Devise steht: 
„Sincere et constanter.“ 
Die Rückseite dieses Medaillons ist golden und enthält innerhalb eines, 
zur Hälfte von einem Lorbeer-, zur Hälfte von einem Eichenzweige ge- 
bildeten, goldenen Kranzes in goldener Schrift das Datum der 
Stiftung: 
„den 18ten Oktober 1861“ 
2) in einem goldenen achtspitzigen Sterne, in dessen Mitte auf weißemaillir= 
tem Grunde der mit dem Kurhute bedeckte, mit Kleestängeln besteckte 
Brandenburgische Rothe Adler erscheint, welcher in der rechten Klaue 
ein goldenes Zepter, in der linken ein blankes Schwert mit goldenem 
Griffe hält, und dessen Brust in einem blauen Schilde das aufrecht 
stehende Foldene Zepter zeigt. Der Adler ist von einem blau emaillirten 
oldumscäuumten Schriftringe umgeben, worauf in Goldschrift die Ordens- 
evise steht; # 
Jehssang 1861. (Nr. 5449.) 105 3) in 
Ausgegeben zu Berlin den 21. Oktober 1861.
	        
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