— 797 —
Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
JNr. 36.—
(Nr. 5449.) urkunde, betreffend die Erweiterung der Ersten Klasse des Rothen Adler-Ordens.
Vom 18. Oktober 1801.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
haben beschlossen, die Ersie Klasse Unseres Rothen Adler-Ordens künftig in zwei
besonderen Abtheilungen zu verleihen, deren ersterer Wir, als einer höheren
Auszeichnung, den Namen:
„Großkreuz“
beilegen, während Wir die bisherige Erste Klasse als solche unverändert beibe-
halten. Die Insignien des Großkreuzes bestehen:.
1) in einem weißemaillirten, goldeingefaßten, achtspitzigen Kreuze, welches
mit einem kreisrunden Medaillon belegt ist und in dessen Ecken vier gol-
dene, roth emaillirte, goldbewehrte, mit einem Kurhut bedeckte Adler er-
scheinen, deren ausgebreitete Flügel mit goldenen Kleestängeln besteckt
sind. Die Vorderseite des Medaillons zeigt auf Goldgrund in erhabe-
ner Arbeit Unsern Königlichen Namenszug (ein verschlungenes W und B),
eingefaßt von einem blau emaillirten goldumsäumten Schriftringe, worauf
in Goldschrift die Devise steht:
„Sincere et constanter.“
Die Rückseite dieses Medaillons ist golden und enthält innerhalb eines,
zur Hälfte von einem Lorbeer-, zur Hälfte von einem Eichenzweige ge-
bildeten, goldenen Kranzes in goldener Schrift das Datum der
Stiftung:
„den 18ten Oktober 1861“
2) in einem goldenen achtspitzigen Sterne, in dessen Mitte auf weißemaillir=
tem Grunde der mit dem Kurhute bedeckte, mit Kleestängeln besteckte
Brandenburgische Rothe Adler erscheint, welcher in der rechten Klaue
ein goldenes Zepter, in der linken ein blankes Schwert mit goldenem
Griffe hält, und dessen Brust in einem blauen Schilde das aufrecht
stehende Foldene Zepter zeigt. Der Adler ist von einem blau emaillirten
oldumscäuumten Schriftringe umgeben, worauf in Goldschrift die Ordens-
evise steht; #
Jehssang 1861. (Nr. 5449.) 105 3) in
Ausgegeben zu Berlin den 21. Oktober 1861.