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(Nr. 6450.) Allethschster Erlatz vom 4. September 1861., bekreffend die Verleihung der
kiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unkerhaltung der Gemeinde-
Chaussee von der Saarbrück-Homburger Skaatsstraße bei St. Johann
über Brebach, Güdingen und Fechingen bis zur Baherischen Grenze in
der Richtung auf Eschringen, im Kreise Saarbrcken, Regierungsbezirk
Trier. " .
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über Brebach, Güdingen und Fechingen bis zur Bayerischen Grenze in der
Richtung auf Eschringen, ium Kreise Saarbrücken, Regierungsbezirk Trier, geneh-
zoi habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden St. Joha#, Brebach und
Fechingen das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, Intgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staaks-Chausseen beflehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genanmen Ge-
meinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unkerhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chanffregeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal gelkenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be-
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Beflimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Ostende, den 4. September 1861.
Wilhelm.
Für den Finanzminister:
. d. Heydt. Er. v. Schwerin.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5450—5451.) (Nr. 5451.)