Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5453.) Privilegium wegen Emission von Prioritaͤts-Obligationen der Csln-Mindener 
Eisenbahngesellschaft im Betrage von 6,500,000 Thalern zum Bau der 
Coͤln-Gießener Eisenbahn nebst Zweigbahn von Betzdorf nach Siegen und 
der festen Rheinbruͤcke bei Coͤln. Vom 28. Oktober 1861. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem das in §F. 5. des unterm 22. Juni 1854. zwischen dem Eisen- 
bahnkommissariate zu Cöln und der Direktion der Cöln-Mindene, Eisenbahn= 
esellschaft abgeschlossenen, unterm 18. April 1855. landesherrlich genehmigten 
ertrages (Gesetz-Sammlung für 1855. S. 235. ff.) vorgesehene Anlagekapi- 
tal für den Bau der Cöln-Giegener Eisenbahn nebst Zweigbahn von Betzdorf 
nach Siegen und der festen Rheinbrücke bei Cöln sich als unzureichend heraus- 
gesellt hat, und nachdem in Folge dessen von Seiten der Cöln-Mindener Eisen- 
ahngesellschaft darauf angetragen worden ist, derselben Behufs Vervollständi- 
gung der Bauten und Anlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmirtel die 
ufnahme einer Anleihe von sechs und einer halben Million Thaler gegen Aus- 
stellung auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Obligatio- 
nen zu gestatten: so ertheilen Wir in Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit jener 
Unternehmung und in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emis- 
sion der gedachten Obligationen (IV. Emission Litt. B.) unter folgenden Be- 
dingungen. 
g. 1. 
Die zu emittirenden Obligationen werden untes fortlaufenden Nummern 
nach dem sub A. beigefügten Schema stempelfrei ausgefertigt. 
Dieselben zerfallen in: « 
« Rthlr. Kur. Rehlr. 
2275 Stück IV. Emission Litt. B. zu 1000 Nr. 7001 bis 9275 = 2,275,000 
5200 = - -- -- 500 216,001- 21,200 — 2,600,000 
16,250 --2 - = 100 50,001 = 06,250 = 1,625,000 
Summa 6,500,000 
Die Zinskupons werden nach dem sub B. anliegenden Schema für fünf 
Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit erneuert. 
Die Zinskupons für die ersten fünf Jahre nebst einer Anweisung zur 
Empfangnahme der folgenden JZinskuponsreihe befinden sich an den Prioritäts- 
Obligationen. 
elf der Rückseite der letzteren wird das gegenwärtige Privilegium ab- 
gedruckt. 
G. 2. 
Die Prioritäts-Obligationen werden mit vier Prozent jährlich verzinst 
und die Zinsen in halbjahrigen Terminen, am 1. April und 1. Oktober eines 
jeden Jahres in Cöln und Heriin, sowie in denjenigen Stadten, welche etwa 
sonst noch von der Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft bestimmt 
werden, bezahlt. 
Jinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jah- 
ren
	        
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