Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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druckten Talons, und zwar fuͤr einen Zeitraum von fuͤnf Jahren. Beim Ver- 
luste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Jinskupons-Serie an 
n Ibebe der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge- 
ehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die 
Sozietät mit ihrem Grundvermögen, sowie mit den Beiträgen, welche auf 
Grund der G. 14. 15. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 23. Februar 
1857. (Gesetz Sammlung vom Jahre 1857. S. 118.) von den Sozietatsmitglie= 
dern erhoben werden. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Artern, den #nnnn 18. 
Der Vorstand der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von 
Brettleben bis Nebra. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Schema. 
Prooinz Sachsen, Negierungs-Bezirk Merseburg. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von 
Brettleben bis Nebra 
über... Thaler . . . .. Silbergroschen Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
l. 18.. und späterhin die Zinsen der vorbemerkten Obli- 
gation für das Halbjahr vror biz.. mit (in Buch- 
J-eere 16fl. (k#r. 5505—5504) 11 staben)
	        
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