Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5507.) Allerhöchster Erlaß vom 17. März 1862., betreffend die Kündigung resp. 
Konvertirung von sechs Millionen Thalern vier und ein halbprozentiger 
Piioritäts-Obligationen der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft. 
ch will auf Ihren Bericht vom 8. März d. J. hierdurch genehmigen, daß 
die von der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft auf Grund der Meioilegien 
vom 27. November 1846. (Gesetz-Sammlung S. 521.) und 11. August 1848. 
(Gesetz= Sammlung S. 215.) emittirten vier und ein halbprozentigen Priori- 
täts-Obligationen zum Betrage von resp. fünf Millionen und Einer Million- 
Thalern, soweit dieselben noch nicht durch Ausloosung amortisirt sind, zum 
Zwecke der Reduktion des Zinsfußes auf vier Prozent gekündigt werden. Die 
vorgedachte Ermäßigung des Zinsfußes ist auf den Obligationen zu vermerken 
und dieser Erlaß durch die Gesetz= Sammlung zu verbffentlichen. 
Berlin, den 17. März 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(Ne. 5507.) Be-
	        
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