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(Nr. 5510.) Allerhschster Erlaß vom 17. März 1862., betreffend die Genehmigung des
Revidirten Reglements für die Feuersozietät der Stadt Königsberg in Pr.
A. Ihren Bericht vom 6. März d. J. will Ich dem anliegenden Redidir=
ten Reglement für die Feuersozietk der Stadt Königsberg in Pr. hierdurch
Meine Genehmigung ertheilen.
Gegenwärtiger Erlaß ist nebst dem Revidirten Reglement durch die Ge-
setz= Sammlung zur oöffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. Wärz 1862.
Wilhelm.
Gr. v. Schwerin.
An den Minister des Innern.
Revidirtes Reglement
für
die Feuersozietät der Stadt Königsberg in Pr.
I. Allgemeine Bestimmungen.
S. 1.
Es soll für die Stadt Königsberg in Pr. nach wie vor eine öffentliche
Sozietät bestehen, deren Zweck auf gegensehige Versschern von Immobilien
gegen Feuersgefahr gerichtet und in welcher also die Gesche“ dergestalt gemein-
schaftlich übernommen ist, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem Rechts-
verhältnisse eines Versicherers und Versicherten befindet, als Versicherer jedoch
nur zu den ihm nach dem gegenwärtigen Reglement obliegenden Beiträgen ver-
pflichtet ist.
g. 2.
Die Verhandlungen Behufs Verwaltung der Angelegenheiten der Fener-
Soziett für die Stadt Königsberg nach dem gegenwärtigen Reglement, di
ar-