Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(erster) 4 1 p on Oleser Kupon wird nach 
zur dem Allerhöchsten Privileglum 
6 , vonn 
Neußer Stadt- Oblig ation ungültig und werthlos, wem 
*r* dessen Geldbetrag nicht bis 
mmm 
über. erheben ist. 
Thaler Kurant. 
  
  
  
Inhaber dieses empfangt anann . . . ... die Zinsen der 
obenbenannten Neußer Stadt-Obligation für die Zeit 0.0.er. 
bis daain aus der städtischen Gemeindekasse zu Neuß 
mit Thalern Kurant. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. Kommission. 
N. N. N. N. N. N. 
NB. Die Namen des Buͤrgermeisters und der Kommission werden gedruckt. 
Eingetragen Fol. der Kontrole. 
Der städtische Sekretariats-Beamte. Der stadtische Gemeinde-Empfänger. 
  
(Nr. 5580—5831,) (Nr. 5531.)
	        
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