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4) die Aufbemehrung und Bewachung des Pulvers, der Geschosse und
ffen.
der Wa
g. 28.
Der Schiffbau-Dir ektor.
Der Dienstzweig des Schiffbau-Oirektors umfaßt:
1) den Neubau der Fahrzeuge, die Herstellung von Rundhölzern 2c., so-
wie die Unterhaltung der einen, wie der anderen;
2) die Hellingen und die übrigen für den Schiffbau speziell bestimmten
Werkstätten, als: Tischlereien, Booksbauereien, Schiffschmieden, Schlosser-
und Anstreicher-Werksiäktten 2c.;
3) das Wracken und Sortiren der Schiffbauhölzer.
K. 29.
Der Maschinenbau-Direktor.
Der Dienstzweig des Maschinenbau-Direktors umfaßt:
1) den Bau und die Unterhaltung der Maschinen;
2) die für den Maschinenbau speziell bestimmten Werkstätten, als:
Gießereien, Kesselschmieden, Maschinenwerksiatten 2c.
g. 30.
Der Hafenbau-Direktor.
Der Hafenbau-Direktor steht dem Land= und Wasserbauwesen vor.
g. 31.
Dieser Dienstzweig umfaßt:
1) die Herstellung und Unterhaltung der der Marine zugehörigen Gebeude,
Hellingen, Schleusen, Brücken, Molen, Quais, Bollwerke, Bassins,
Docks, Zäune 2c.;
2) die für den Land= und Wasserbau speziell bestimmten Werkstaͤtten und
die Ausbaggerung des Hafens.
g. 32.
Der Verwaltungs-Direktor.
Der Dienst des Verwaltungs-Direktors umfaßt die Bearbeitung aller
Verwaltungs-Angelegenheiten der Werft, insbesondere:
1) die Geldverpflegung des gesammten Werftpersonals;
2) die Anschaffung und Ueberweisung der für die Werft erforderlichen
Verpflegungs-, Bekleidungs= und sonstigen Materialien, von Geld, Ge-
bduden 2c.;
3) die