Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 182 — 
4) die Aufbemehrung und Bewachung des Pulvers, der Geschosse und 
ffen. 
der Wa 
g. 28. 
Der Schiffbau-Dir ektor. 
Der Dienstzweig des Schiffbau-Oirektors umfaßt: 
1) den Neubau der Fahrzeuge, die Herstellung von Rundhölzern 2c., so- 
wie die Unterhaltung der einen, wie der anderen; 
2) die Hellingen und die übrigen für den Schiffbau speziell bestimmten 
Werkstätten, als: Tischlereien, Booksbauereien, Schiffschmieden, Schlosser- 
und Anstreicher-Werksiäktten 2c.; 
3) das Wracken und Sortiren der Schiffbauhölzer. 
K. 29. 
Der Maschinenbau-Direktor. 
Der Dienstzweig des Maschinenbau-Direktors umfaßt: 
1) den Bau und die Unterhaltung der Maschinen; 
2) die für den Maschinenbau speziell bestimmten Werkstätten, als: 
Gießereien, Kesselschmieden, Maschinenwerksiatten 2c. 
g. 30. 
Der Hafenbau-Direktor. 
Der Hafenbau-Direktor steht dem Land= und Wasserbauwesen vor. 
g. 31. 
Dieser Dienstzweig umfaßt: 
1) die Herstellung und Unterhaltung der der Marine zugehörigen Gebeude, 
Hellingen, Schleusen, Brücken, Molen, Quais, Bollwerke, Bassins, 
Docks, Zäune 2c.; 
2) die für den Land= und Wasserbau speziell bestimmten Werkstaͤtten und 
die Ausbaggerung des Hafens. 
g. 32. 
Der Verwaltungs-Direktor. 
Der Dienst des Verwaltungs-Direktors umfaßt die Bearbeitung aller 
Verwaltungs-Angelegenheiten der Werft, insbesondere: 
1) die Geldverpflegung des gesammten Werftpersonals; 
2) die Anschaffung und Ueberweisung der für die Werft erforderlichen 
Verpflegungs-, Bekleidungs= und sonstigen Materialien, von Geld, Ge- 
bduden 2c.; 
3) die
	        
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