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Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Magdeburg.
Obligation
des Magdeburg-Rothensee-Wolmirstedter Deichverbandes
Littr. rmen
über Einhundert Thaler Preußisch Kurant.
D. Magdeburg-Rothensee-Wolmirstedter Deichverband verschuldet dem
Inhaber dieser, Seitens des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die Summe
von Einhundert Thalern, deren Empfang das unterzeichnete Deichamt bescheinigt.
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung seiner Melio-
rationen von dem Deichverbande in Gemähzeit des Allerhöchsten Privilegiums vom
(Gesetz-Sammlung vom Jahre 1862. S. .. aufgenommenen
Gesammtdarlehns von dreißig Tausend Thalern (II. Emission). ,·'«
Die Ruͤckzahlung der Schuld geschieht spaͤtestens vom 2. Januar 1868.
ab allmaͤlig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens Einem Prozent jährlich
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildeten
Tilgungsfonds. v
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867. ab im Monat
Juni jeden Jahres, zuerst im Juni 1867., und die Auszahlung des Kapitals
und der Zinsen erfolgt dann in dem JZinstermine am 2. Januar des folgenden
Jahres. Der Verband behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf von vier
Jahren den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie
sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Nummern und ihres Betrages, sowie des Termins,
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be-
kanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungs-
termine in dem Preußischen Staats-Anzeiger, dem Magdeburger Korrespon-
denten, der Magdeburger Zeitung und dem Magdeburger Amtsblatt. Sollte
eines oder das andere der bezeichneten Blätter eingehen, so bestimmt der Ober-
präsident der Provinz Sachsen, in welchem anderen Blatte die Bekanntmachung
erfolgen soll.
8 Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbsaͤhrlichen Terminen, in der ersten Woche des Januar und Juli, von
heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnz-
sorte mit jenem verzinset. Di
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