Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
JNr. 26——
(Nr. 5566.) Allerböchster Erlaß vom 21. Juni 1862., betreffend die Einrichtung von Krei
Synoden in der Provinz Pommern.
J bestimme auf den von Ihnen und dem Evangelischen Ober-Kirchenrath
erstatteten Bericht vom 16. Juni d. J. im Verfolg Meines Erlasses vom 27. Fe-
bruar 1860. (Gesetz= Sammlung S. 90.), daß nunmehr mit der Einrichtung
von Kreissynoden in der Provinz Pommern vorgegangen werde, und sind hier-
bei die Bestimmungen Meiner Erlasse vom 5. Juni 1861. (Gesetz-Sammlun
S. 372.) und vom 5. April d. J. (Gesetz-Sammlung S. 134.), betreffen
die Bildung der Kreissynoden in den Provinzen Preußen und Posen, unver-
aͤndert zur Anwendung zu bringen. Der Enangeeische Ober-Kirchenrath ist
beauftragt, im Einverständnisse mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten
die zur Ausführung dieses Erlasses nöthige Anordnung zu treffen.
Der gegenwäriige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 21. Juni 1862.
Wilhelm.
v. Mühler.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten und
den Evangelischen Ober-Kirchenrath.
S##n 1862. (Nr. 5566—5567) 33 (Tr. 5567.)
Ausgegeben zu Berlin den 8. August 1862.