Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5571.) Allerhoͤchster Erlaß vom 7. Juli 1862., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee 
von der Kreisstadt Bitburg nach Echternacherbruͤck, im Regierungsbezirk 
Trier. 
r- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Kreis-Chaussee von der Kreisstadt Bitburg nach Echternacherbrück, im Regie- 
rungsbezirk Trier, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Bitburg 
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Jch dem genannten Kreise 
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
Rät## zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chanssevoltge Vergehen auf die gedachte Straße 
zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 7. Juli 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Holzbrinck. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5572.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Juli 1862., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856. an die Landgemeinde 
Honnef, im Regierungsbezirk Cöln. 
A.: den Bericht vom 9. Juli d. J., dessen Anlagen zurück erfolgen, will Ich 
der auf dem Provinziallandtage im Stande der Städte vertretenen Handgemene 
Honnef, im Regierungsbezirk Cöln, deren Antrage gemäß, nach bewirktem Aus- 
scheiden aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe zur Zeit mit 
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