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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Frankfurt.
Talomn
zur
Kreis-Obkigation des Crossener Kreises
(II. Serie).
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Crossener Kreises
Litr....über . .Thaler zu vier und einem halben Prozent Zinsen
die .. .te Serie Zinskupons für die... Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Crossen.
Crossen, den rnnn 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im
Crofsener Kreise.
(Nr. 5577.) Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 11. August 1862., betreffend
die Genehmigung der Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Be-
nennung „Magdeburger Räckversicherungsgesellschaft" mit dem Wohnsitz in
Magdeburg und die Bestätigung ihres Statuts. Vom 19. August 1862.
D. Konigs Majestat haben mittelst Allerhöchster Urkunde vom 11. August
1862. die Errichtung einer Mktiengesellschaft unter der Benennung „Magde-
burger Rückoersicherungsgesellschaft" mit dem Wohnsitz in Magdeburg zu ge-
rehmt en und deren Statut zu bestaͤtigen geruht, was hierdurch auf Grund
des Art. 12. §. 3. des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Han-
delsgesetzbuche vom 24. Juni 1861. mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht wird, daß die Allerhöchste Beläiigungs Urkunde nebst dem annek-
tirten notariellen Akte vom 16. Juni 1862. durch das Amtsblatt der König-
lichen Regierung zu Magdeburg bekannt gemacht werden wird.
Berlin, den 19. August 1862.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten.
v. Holzbrinck.
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. Decker).