Provinz Brandenburg, Negierungsbezirk Frankfurt.
Obligation
des Züllichau-Schwiebuser Kreises
Litir. W
uͤber .... . .. Thaler Preußisch Kurant
(II. Serie).
Autf Grund des unterm .. . .... .... . ... bestaͤtigten Kreistagsbeschlusses vom
10. Mai 1862. wegen Aufnahme einer Schuld von 15,000 Thalern bekennt
sich die standische Kommisson für den Chausseebau des Züllichau-Schwiebuser
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens
des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von.# Thalern
Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 15,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von
wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den ge-
tilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungs-=
planes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. di Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behaͤlt sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch groͤßere Ausloosungen zu verstaͤrken, sowie saͤmmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten,
sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die
Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung
urfolgt sechs, drei, zwei und Elnen Moiak vor deim Jahlungstermine in dem
Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt, im Staats-Anzeiger und im
Züllichau-Schwiebuser Kreisblatte.
Bis 4 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjaͤhrlichen Terminen, in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 1.
bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher
Muͤnzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck.
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
(r. 3601.) 47- bei