Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Ju Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privile= 
gium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel 
ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ar- 
sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu 
geben oder Rechten Dritter zu prdjudiziren. 
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
zu machen. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 17. September 1862. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
	        
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