(Nr. 5608.) Allerhoͤchster Erlaß vom 27. Septeniber 1862., betreffend die Aufloͤsung des
Koͤniglichen Eisenbahn-Kommissariats zu Breslau und den Uebergang der
Geschaͤfte desselben an das Koͤnigliche Eisenbahn-Kommissariat zu Berlin.
IJs will nach Ihrem Antrage vom 23. September d. J. die Aufloͤsung des
ĩsenbahn-Kommissariats zu Breslau und den Uebergang der Geschafte desselben
an das Eisenbahn-Kommissariat zu Berlin, vom 1. Okktober d. J. ab, hiermit
genehmigen.
Diese Anordnung ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen.
Schloß Babelsberg, den 27. September 1862.
Wilhelm.
v. Holzbrinck.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5609.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 4 Juni 1862., betreffend die
mit der Herzoglich Anhalt-Dessau-Köthenschen Regierung vereinbarte Mo-
difikation der wegen Verwendung der Eisenbahn-Abgabe in den Staats-=
verträgen über die Berlin-Anhaltische und die Magdeburg-Köthen-Halle-
beipziger Eisenbahn vom 26. April 1839. enthaltenen Bestimmungen. Vom
30. September 1862.
D. Königlich Preußische und die Herzoglich Anhalt-Dessau-Köthensche Re-
ierung sind mit Bezug auf die in den Artikeln 8. und 9. der die Berlin-An-
Salii e und die aadeburg-Röchen-Galle-Leip iger Eisenbahn betreffenden
Staatsverträge vom 26. April 1839. enthaltenen Bestimmungen dahin überein-
gekommen, daß die Königlich Preußische Regierung
1) die für die Zeit vom 1. Jannar 1860. ab von der Berlin-Anhaltischen
Eisenbahn zu erhebende Abgabe, sowie die von dem gedachten Zeit-
punkte ab erwachsenden Dividenden von dem bis dahin aufgesammelten
(Nr. 5606—5609. Amor-