Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 371 — 
Eupener Stadtobligation 
(a Sirag.) 
über 
.......... Thaler Preußisch Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhoͤchste Privilegium vom ..... ... 
............ hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, 
daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von .. . .. Thaler Kurant, deren 
Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Eupen zu fordern hat. 
Die auf vier und ein halb Prozent jaͤhrlich festgesetzten Zinsen sind am 
31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus- 
gegebenen Zins#upons gezahlt. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privile- 
gium enthalten. 
Eupen, den . .ten .... .... . . .. 18.. 
Die städtische Kommission. 
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
N. N. N. N. 
Eingetragen Kontrolbuch Fol. — (Hierzu sind Kupons ausgereicht.) 
Der siädtische Sekretariatsbeamte. Der stähtische Gemeinde-Empfänger. 
(Nr. 5621.) Erster
	        
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