Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Erster) Kupon Dieser Kupon wird nach dem Aler- 
hochsten Privilegium vom ........ ... 
zur : .. ungültig und werthlos, wenn 
Eupener Stadtobligation n tt e 
*—G 
über 
Thaler Kuraut. 
Inhaber dieses empfängtn die Zinsen der obengenannten 
Eupener Stadtobligation für die Zeit obr. bis dahin 
......................... aus der staͤdtischen Gemeindekasse zu Eupen mit 
Thalern Silbergroschen Kurant. 
Die staͤdtische Kommission. 
Der Buͤrgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
N. N. N. N. N. N. 
(NB. Die Namen der Kommittirten der Stadtverordneten werden gedruckt.) 
Eingetragen Fol. der Kontrole. 
Der staͤdtische Sekretariatsbeamte. Der staͤdtische Gemeinde-Empfaͤnger. 
Talon. 
Inhaber dieses Talons empfängt caen dessen Rückgabe zu vPt Eupener 
Stadtobligation..... über... Thaler Kurant die .... te Serie Zins- 
kupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Gemeindekasse zu Eupen. 
Eupen, den .. ten 18. 
Die städtische Kommission. 
Der Bängemeisie Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
(Faksimile.) 
(CDie Fnddnos der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Empfangsberechtigung aus- 
gesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt 
und rechtzeitig gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons 
bei der st — Kommission protestirt.) 
———. 
(Nr. 5022.
	        
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